Haushaltsversicherung

Wasserschaden, Feuerschaden, Elementarschaden, Diebstahl? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich gegen finanzielle Schäden bei Ihrem Inventar absichern können. 

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Haushaltversicherung FAQ

Die Haushaltsversicherung ist eine Bündelversicherung, die den gesamten Wohnungsinhalt der in der Polizze angegebenen Wohnung versichert – das heißt, alles, was im Haushalt zur Einrichtung zählt oder zum Gebrauch dient. Üblicherweise besteht Schutz bei Schäden aus
Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch und Glasbruch.

Generell ist eine Hausratversicherung in der Schweiz freiwillig. In einigen Ausnahmekantonen ist sie jedoch Pflicht: Nidwalden, Waadt, Freiburg und Jura. Die Kantone
Nidwalden und Waadt schreiben eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden vor, die über die kantonale Feuerversicherung abgeschlossen werden muss

Wo ist nun der Unterschied zwischen der Haushalts- und der Hausratsversicherung? Eine Hausratsversicherung beschränkt sich auf die Absicherung des Wohnungsinhaltes,
die Haushaltsversicherung inkludiert dazu noch eine Privat- und Sport- Haftpflichtversicherung

Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem Hausrat bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Zum Beispiel bei Wasserschäden, Diebstahl, Glasbruch oder wenn es
bei Ihnen zu Hause brennt. Für noch mehr Schutz ergänzen Sie Ihre Hausratversicherung mit unseren Zusatzoptionen.

Die Haushaltsversicherung deckt nur bei Schäden an Flachglas. Dazu zählen zum Beispiel Schäden an Ceran-Kochfeldern, Fenstern, Spiegeln, Duschkabinen oder Glasscheiben in Türen und Möbeln.

Wer eine eigene Wohnung hat, braucht eine Haushaltsversicherung. Stell dir vor, bei dir wird eingebrochen: Dann ersetzt dir die Versicherung den materiellen Schaden. Meist ist man mit der Haushaltsversicherung auch gegen größere Schäden wie Feuer und Elementarschäden versichert.

Für eine Privathaftpflichtversicherung zahlt man in der Schweiz meist zwischen 100 und 200 Franken pro Jahr. Das ist nicht viel Geld, wenn man bedenkt, dass du dich damit gegen Schäden in Millionenhöhe absicherst.

Die Hausratversicherung sichert Ihr Hab und Gut ab. Dazu gehören sämtliche Wertsachen sowie Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die „beweglich“ sind. Die private Haftpflichtversicherung hingegen kommt für Schäden auf, die Sie bei anderen Personen oder deren Eigentum herbeiführen.

Es ist schnell passiert: Das Handy fällt runter und das Display ist hin. Ob dann die Haftpflichtversicherung zahlt, kommt auf die Umstände an: Handelt es sich um Ihr eigenes Handy, dann ist Ihre Haftpflicht nicht zuständig. Ist aber das Handy eines Dritten hinüber, dann greift Ihre Haftpflicht normalerweise.

Die Privathaftpflichtversicherung ist in der Schweiz grundsätzlich freiwillig. Sie ist aber oft Pflicht, wenn man eine Wohnung mieten möchte. Und in den meisten Kantonen ist die Privathaftpflichtversicherung für Hundehalterinnen und Hundehalter obligatorisch.

Hat der Mieter keine Hausratversicherung, muss er für den Schaden selbst aufkommen. Der Vermieter muss dafür nicht bezahlen – außer er hat den Wasserschaden verschuldet.