Gebäudeversicherung

Schützen Sie Ihr Eigentum gegen Schäden durch beispielsweise Feuer, Sturm und Hochwasser. Die Gebäudesachversicherung deckt Risiken, die in der obligatorischen Gebäudeversicherung des jeweiligen Kantons nicht enthalten sind 

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Gebäudeversicherung FAQ

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden, die durch Feuer und Elementarereignisse entstehen. Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch und bei der kantonalen Gebäudeversicherung abzuschließen.

Liebe Mobiliar, ist eine Gebäudeversicherung obligatorisch? Ja, wenn Sie in einem der folgenden Kantone wohnen: Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Thurgau, Waadt, Zug, Zürich.

Was kostet eine Gebäudeversicherung? Grundsätzlich sind die Prämien bei den öffentlichen Gebäudeversicherungen tiefer als bei den privaten: Die Jahresprämie für ein
massives Haus mit einem Wiederherstellungswert von 800’000 Franken beträgt bei den kantonalen Gebäudeversicherungen in der Regel rund 260 bis 570 Franken.

Eine Wohngebäudeversicherung tritt ein, wenn Ihr Haus beschädigt oder ganz zerstört wird. In der Grunddeckung bietet die Wohngebäudeversicherung Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren (zum Beispiel Sturm und Hagel).
Nicht alle möglichen zusätzlichen Versicherungseinschlüsse sind sinnvoll.

Als Hauseigentümer brauchen Sie in den meisten Kantonen eine obligatorische Gebäudeversicherung. Die übernimmt Feuer- und Elementarschäden. Für weitere Deckungen, wie zum Beispiel Wasserschäden, sollten Sie eine private Gebäudeversicherung abschließen. Damit ein Unglück kein Desaster wird.

Im Grundschutz leistet die Gebäudeversicherung für Schäden, die Feuer, Leitungswasser, Hagel oder Sturm am Haus verursachen. Die Versicherung zahlt die notwendigen Reparaturarbeiten beziehungsweise den Neubau, wenn das Gebäude beispielsweise vollkommen niederbrennt.

In diesen Fällen greift eine Gebäudeversicherung

Die Immobilienversicherung kommt für Schäden an einem Wohngebäude auf, die verursacht werden durch: Brand, Blitzschlag, Implosion oder Explosion. auslaufendes Leitungswasser (Rohrbruch und Nässeschäden) Sturm oder Hagel.

Die Wohngebäudeversicherung zahlt für einen Wasserschaden, wenn Wasser aus den Rohren oder den zusammengehörigen Schläuchen ausgetreten ist. Eine zusätzliche
Elementarschadenversicherung deckt Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser oder Überschwemmung.