Fristverlängerung Steuererklärung Kanton Luzern
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Steuererklärung Abgabe/Fristverlängerung
Trotz Corona ist es natürlich möglich die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen. Sollten Sie die ordentliche Frist nicht einhalten können, ist es auch kein Problem. Sie können ganz einfach eine Fristverlängerung beantragen. Sollten Sie es versäumt haben Ihre Steuererklärung rechtzeitig eingereicht zu haben, müssen Sie mit Mahngebühren rechnen. Wir helfen Ihnen dabei dass dies nicht passiert.
Wie sind die Abgabefristen für die Steuererklärung in Luzern?
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung in Luzern ist der 31. März 2021. Wenn Sie die Frist für die Abgabe Ihrer Steuererklärung nicht einhalten können, ist es ganz einfach möglich diese zu verlängern. Für bestehende Kunden können wir dies gerne übernehmen.
Sie können dies ganz einfach online oder auch auf schriftlichem Wege machen.
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