Dora GmbH

Fristverlängerung Steuererklärung Kanton Luzern

Um unnötige Gebühren zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine Fristverlängerung einzureichen

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Steuererklärung Abgabe/Fristverlängerung

Trotz Corona ist es natürlich möglich die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen. Sollten Sie die ordentliche Frist nicht einhalten können, ist es auch kein Problem. Sie können ganz einfach eine Fristverlängerung beantragen.


Sollten Sie es versäumt haben Ihre Steuererklärung rechtzeitig eingereicht zu haben, müssen Sie mit Mahngebühren rechnen.


Wir helfen Ihnen dabei dass dies nicht passiert.


Wie sind die Abgabefristen für die Steuererklärung in Luzern?

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung in Luzern ist der

 31. März 2021. Wenn Sie die Frist für die Abgabe Ihrer Steuererklärung nicht einhalten können, ist es ganz einfach möglich diese zu verlängern.

Sie können dies ganz einfach online oder auch auf schriftlichem Wege machen.


Für bestehende Kunden können wir dies gerne übernehmen.


Der Wechsel zu Dora ist so einfach wie 1, 2, 3

Schritt 1

Füllen Sie das Kontaktformular aus und wir rufen Sie an, um Ihre Bedürfnisse zu verstehen

Schritt 2

Wir empfehlen Ihnen nur Pläne, die Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Schritt 3

Entsprechend Ihren Bedürfnissen erstellen wir passende Lösungen, und setzen diese gemeinsam mit Ihnen um.

Unsere Kunden bewerten uns!

Schauen Sie, was unsere Kunden zu sagen haben.

Haben Sie Noch Weitere Fragen Zur Zusammenarbeit Mit Dora?

Kein Problem. Rufen Sie uns einfach an. Mit Dora ist die Zusammenarbeit einfach und bequem. Überzeugen Sie sich selbst!

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Unsere Kontaktdaten

Montag bis Freitag: 08.00 -12.00 & 13.30 – 18.00
Samstag: 09.00 – 12.00

Einschlagstrasse 2, 4622
Egerkingen, Switzerland